Zwischen 1941 und 1943 erwarb das MAK vom Dorotheum eine Reihe von Kunstgegenständen aus Silber, darunter zwei Kannen. Der
einzige Hinweis zur Herkunft war die auf der Rechnung angeführte Nummer. Im Österreichischen Staatsarchiv befindet sich eine
Kartei, in der ein großer Teil der sogenannten § 14-Ablieferungen erfasst sind. Es handelt sich hierbei um jene Gegenstände
aus Edelmetall sowie Perlen und Juwelen, die vom NS-Regime als Juden und Jüdinnen verfolgte Personen 1939/1940 abzuliefern
gezwungen waren. Im September 2007 stellten das Dorotheum und die Anlaufstelle der IKG Wien das Projekt zur Digitalisierung
dieser Kartei fertig. In der Folge konnte die den Kannen betreffende Rechnungsnummer Elise und Dr. Erich Müller aus Wien zugeordnet
werden. Weitere Recherchen bestätigten, dass die zwei Kannen bis 1939 im Eigentum von Elise und Dr. Erich Müller gestanden
hatten.
Am 7. März 2008 empfahl der Beirat die Rückgabe der zwei Kannen an die ErbInnen nach Elise und Dr. Erich Müller. Diese erfolgte
am 9. März 2011.