
Paul CAHN-SPEYER

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Im August 1940 erwarb das MAK die für verfallen erklärte Porzellanflakon-Sammlung Cahn-Speyer um RM 2.000. 1947 wurden 103 der Stücke an Dr. Paul Cahn-Speyer restituiert. Zehn Flakons verblieben vorerst als Leihgaben im MAK, sechs von ihnen wurden 1949 an den Sammler zurückgegeben. 1953 verkaufte Dr. Paul Cahn-Speyer dem Museum um öS 8.500 die übrigen vier Flakons, da für diese keine Ausfuhrgenehmigung erteilt wurde.
Am 10. April 2002 sprach sich der Beirat gegen die Rückgabe der vier Flakons aus.
Aufgrund der Novelle des Kunstrückgabegesetzes von 2009 befasste sich der Beirat am 7. März 2014 nochmals mit den vier Flakons und empfahl nun deren Rückgabe unter der Voraussetzung, dass die Rechtsnachfolger*innen den 1953 erhaltenen Kaufpreis zurückerstatten.
Diese Rückgabe ist bisher noch nicht erfolgt.
Aufgrund der Novelle des Kunstrückgabegesetzes von 2009 befasste sich der Beirat am 7. März 2014 nochmals mit den vier Flakons und empfahl nun deren Rückgabe unter der Voraussetzung, dass die Rechtsnachfolger*innen den 1953 erhaltenen Kaufpreis zurückerstatten.
Diese Rückgabe ist bisher noch nicht erfolgt.
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