
Willibald DUSCHNITZ

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Als Willibald Duschnitz 1938 vor der Verfolgung durch das NS-Regime aus Wien floh, befanden sich 13 seiner Kunstgegenstände als Leihgaben im MAK. 1947 gab das MAK neun der Objekte an Duschnitz zurück, für die vier übrigen Stücke erteilte das Bundesdenkmalamt keine Ausfuhrgenehmigung. Schließlich einigten sich Willibald Duschnitz und das MAK 1948 darauf, dass das Museum drei Objekte ankaufte und dafür für das vierte, eine syrische Noppenschale, die Ausfuhr genehmigt wurde.
Am 9. Mai 2008 sprach sich der Beirat gegen die Rückgabe der drei Objekte aus.
Aufgrund der Novelle des Kunstrückgabegesetzes von 2009 befasste sich der Beirat am 8. Oktober 2013 nochmals mit den drei Stücken und empfahl nun deren Rückgabe unter der Voraussetzung, dass die Rechtsnachfolger*innen den erhaltenen Kaufpreis zurückerstatten.
Die Rückgabe der drei Objekte erfolgte am 13. Juni 2019.
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