Willibald DUSCHNITZ

Als Willibald Duschnitz 1938 vor der Verfolgung durch das NS-Regime aus Wien floh, befanden sich 13 seiner Kunstgegenstände als Leihgaben im MAK. 1947 gab das MAK neun der Objekte an Duschnitz zurück, für die vier übrigen Stücke erteilte das Bundesdenkmalamt keine Ausfuhrgenehmigung. Schließlich einigten sich Willibald Duschnitz und das MAK 1948 darauf, dass das Museum drei Objekte ankaufte und dafür für das vierte, eine syrische Noppenschale, die Ausfuhr genehmigt wurde.