
Heinrich ROTHBERGER




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Im August 1938 wurden dem MAK drei Objekte aus der Sammlung Rothberger geschenkt: zwei von Hans W. Lange, Berlin, und eines von Heinrich Rothberger selbst. Vom Versteigerungshaus Adolf Weinmüller kaufte das Museum aus der Sammlung Rothberger im Mai 1939 elf Porzellane um RM 17.600 und im Oktober 1939 ein Objekt um RM 1.500. Weitere 38 Objekte wurden im Oktober 1940 über Vermittlung des Anwalts von Heinrich Rothberger um RM 24.050 erworben. Nachdem der Anwalt von Heinrich Rothberger im September 1947 einen Restitutionsantrag gestellt hatte, beantragte das Museum für die aus seiner Sammlung stammenden Objekte beim Bundesdenkmalamt eine Ausfuhrsperre. Im Oktober 1947 kam es zu einem Vergleich zwischen Heinrich Rothberger und dem MAK, der alle Objekte umfasste, die 1939 und 1940 erworben worden waren, nicht aber die drei im August 1938 inventarisierten. Es wurde festgehalten, dass Heinrich Rothberger vollen Anspruch auf die Restitution der Objekte habe, dass 18 Objekte dem Museum als Widmungen verbleiben sollten und dass Heinrich Rothberger die ihm zuerkannten Objekte als Übersiedlungsgut ohne weiteres zollfrei ausführen dürfe. Dem Vergleich folgte eine Tauschaktion, in der Heinrich Rothberger zwei für die Ausfuhr gesperrte Schüsseln mit Schwarzlotmalerei gegen sechs Dubletten chinesischen Porzellans tauschte.
Im Zuge der Überprüfung der Objekte, die das MAK in der NS-Zeit vom Versteigerungshaus Adolf Weinmüller in Wien angekauft hatte, konnten zwei weitere Objekte gefunden werden, die aus der Sammlung Rothberger stammten.
Am 26. Juni 2000 empfahl der Beirat die Rückgabe von 18 Objekten, die am 24. Oktober 2003 restituiert wurden. Für die zwei abgetauschten Objekte sprach sich der Beirat gegen die Rückgabe aus.
Sie wurden am 24. Oktober 2003 restituiert.
Sie wurden am 24. Oktober 2003 restituiert.
Für drei weitere Objekte empfahl der Beirat am 20. November 2003 die Rückgabe, sie wurden am 22. Juli 2004 restituiert.
Zu den zwei vom Auktionshaus Weinmüller Wien angekauften Objekten sprach der Beirat am 14. Dezember 2005 die Empfehlung zur Rückgabe aus, die Restitution erfolgte am 2. August 2006.
Aufgrund der Novelle des Kunstrückgabegesetzes von 2009 befasste sich der Beirat am 8. Oktober 2013 nochmals mit den zwei für die Ausfuhr gesperrten und in der Folge abgetauschten Schüsseln mit Schwarzlotmalerei und empfahl nun deren Rückgabe unter der Voraussetzung, dass die Rechtsnachfolger*innen die erhaltene Gegenleistung zurückerstatten.
Restituiert wurden die zwei Schüsseln am 17. Februar 2015.
Restituiert wurden die zwei Schüsseln am 17. Februar 2015.