
David GOLDMANN

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Die wertvollsten Stücke der entzogenen Kunstsammlung von David Goldmann, der bereits am 11. März 1938 mit seiner Familie aus Wien geflohen war, wurden im Zentraldepot für beschlagnahmte Sammlungen verzeichnet. Das MAK beantragte 1942 die Zuweisung von 17 Objekten, die aber aufgrund des Krieges nicht erfolgte. Als David Goldmann die an ihn restituierten Stücke 1948 zu sich nach New York holen wollte, veranlasste das MAK eine Ausfuhrsperre für vier Objekte, die es erwerben wollte: eine Du Paquier-Porzellanterrine, eine Wiener Porzellanstatuette und zwei gravierte Glaspokale. Schließlich kam es zu einem Rückstellungsvergleich. David Goldmann erhielt im Tausch für die vier Objekte eine chinesische Porzellanschüssel und vier Teller der Wiener Porzellanmanufaktur.
Am 30. November 2012 sprach sich der Kunstrückgabebeirat für eine Übereignung der vier im MAK befindlichen Objekte unter der Voraussetzung aus, dass die Rechtsnachfolger*innen die erhaltenen Gegenleistungen gemäß § 1 Abs. 2 Kunstrückgabegesetz zurückerstatten.
Nachdem dies nicht erfolgte, wurde der Rücktausch nicht vorgenommen.
Nachdem dies nicht erfolgte, wurde der Rücktausch nicht vorgenommen.
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